11.01.2022

Bayern bleibt bei 2G

Für die Gastronomie in Bayern bleibt es bei der bisherigen 2G-Regelung. Den Bund-Länder-Beschluss, 2G plus einzuführen – also eine Testpflicht für Genesene und doppelt Geimpfte –, setzt der Freistaat nicht um. Diese Entscheidung des bayerischen Kabinetts verkündete Staatskanzleichef Florian Herrmann heute.

Bund und Länder hatten sich am Freitag beim Corona-Gipfel eigentlich darauf verständigt, bundesweit 2G plus in der Gastronomie einzuführen. In einigen Ländern, darunter Baden-Württemberg, gilt dies schon länger.

Bayern fügte dem Beschlusspapier der Ministerpräsidentenkonferenz aber eine Protokollerklärung hinzu, in der sich der Freistaat von einer weiteren Verschärfung in der Gastronomie distanzierte. Ministerpräsident Markus Söder sagte Ende vergangener Woche, Bayern werde sehr genau prüfen, ob 2G plus in der Gastronomie sinnvoll sei. Diese Prüfung ist jetzt zugunsten der Gastronomie ausgefallen.

Vielen bayerischen Wirtinnen und Wirten dürfte ein Stein vom Herzen fallen. Eine Blitzumfrage unter den 34 Vereinsmitgliedern der Münchner Innenstadtwirte am Wochenende hatte beispielsweise ergeben, dass mehr als die Hälfte der Betriebe bei einer 2G plus-Regelung ihre Lokale bis auf weiteres zusperren würden. „Eine Öffnung in den umsatzschwachen Monaten Januar und Februar mit 2G plus rechnet sich in keinster Weise", so Wirt Gregor Lemke, der Vorsitzende des Vereins der Münchner Innenstadtwirte.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt die Beschlüsse des heutigen Ministerrates, die 2G plus-Regel nicht umzusetzen. DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer erläutert: "Das ist die richtige Entscheidung, da auch der Expertenrat der Bundesregierung im Vorfeld der MPK keinerlei Handlungsbedarf in der Gastronomie gesehen hat. Wir danken stellvertretend Ministerpräsident Markus Söder, dass er mit Augenmaß entschieden hat. Denn anders als in anderen Ländern sind in Bayern Schankwirtschaften, Bars, Clubs und Diskotheken bereits seit langem komplett geschlossen. Zudem sind in bayerischen Betrieben, ebenfalls im Gegensatz zu anderen Ländern, auch laute Musik und Tanzen verboten, darüber hinaus gelten bei uns mit die schärfsten Sperrzeitregelungen. Vor diesem Hintergrund, aber auch weil es nur bei 1% aller entsprechenden behördlichen Kontrollen im Gastgewerbe Beanstandungen gab, stellte sich sehr wohl die Frage, ob 2G Plus einen infektiologischen Mehrwert gehabt hätte und damit verhältnismäßig gewesen wäre."

Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern, erläutert: "Es ist richtig, dass Bayern einen praktikablen und vernünftigen Weg im Sinne des Infektionsgeschehens und der Betriebe geht. Nachdem Omikron wohl ansteckender aber nicht gefährlicher als die bisherigen Virusvarianten ist, ist auch die angekündigte Änderung der Hotspot-Regelung der richtige Weg. Unsere Betriebe, Mitarbeiter und Gäste brauchen möglichst viel Planbarkeit und Sicherheit."

Jetzt heißt es: Ärmel hochkrempeln und die Daumen drücken! Der bayerische Sonderweg gibt der bayerischen Gastronomie die Chance zu zeigen, dass Wirtshäuser, Gaststätten, Restaurants und Cafés keine Pandemie-Treiber sind.