10.01.2022

Überbrückungshilfe IV steht bereit

Gastro-Unternehmer können jetzt die Überbrückungshilfe IV beantragen. Mit ihr wird die Hilfe für die von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberufler für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 fortgesetzt.

Die Anträge sind über sogenannte prüfende Dritte, wie beispielsweise Steuerberater, einzureichen. Die bekannten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe IV weitgehend beibehalten. Somit sind alle Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30% antragsberechtigt. Auch die Regelung, dass Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten können, bleibt bestehen.

Die Antragstellung erfolgt über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Die wichtigsten Neuigkeiten bei der Überbrückungshilfe IV sind nach Angaben des BHG DEHOGA Bayern:

  • Großzügigere Regelung des Eigenkapitalzuschlags: Alle Unternehmen, die im Dezember und Januar im Durchschnitt einen Umsatzrückgang von mindestens 50% zu verzeichnen haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschlag von 30% der erstatteten Fixkosten in jedem Fördermonat, in dem sie antragsberechtigt sind.
  • Auch im Januar 2022 können Umsatzeinbrüche infolge freiwilliger Schließungen als coronabedingt anerkannt werden, wenn aufgrund von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen oder vergleichbaren Maßnahmen die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unwirtschaftlich ist. Damit können diese Unternehmen bei Vorliegen eines Umsatzeinbruchs von mindestens 30% Überbrückungshilfe IV beantragen.
  • Förderung der Kontrollkosten zur Umsetzung von Zutrittsbeschränkungen: Durch die Umsetzung der Zutrittsbeschränkungen wie 2G oder 2G-plus-Regelungen können den Unternehmen zusätzliche Sach- und Personalkosten entstehen. Diese können in der Überbrückungshilfe IV anerkannt werden.
  • Der EU-beihilferechtlich geregelte maximale Förderbetrag erhöht sich um 2,5 Mio. Euro: Über die Bundesregelung Kleinbeihilfe können Unternehmen jetzt bis zu 2,3 Mio. Euro Förderung beantragen (bislang 1,8 Mio. Euro) und über die Bundesregelung Fixkostenhilfe 12 Mio. Euro (bislang 10 Mio. Euro). Insgesamt können Unternehmen damit eine Förderung von maximal 54,5 Mio. Euro (bisher 52 Mio. Euro) erhalten.
  • Der höchste Erstattungssatz beträgt 90% der förderfähigen Fixkosten: Durch den Eigenkapitalzuschlag und die Personalkostenpauschale können Unternehmen Zuschläge von 20 bis 70% auf die Fixkostenerstattung erhalten.
  • Streichung der Zuschüsse für Investitionen in bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und Digitalisierung.

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de