26.07.2024

Tarifeinigung im bayerischen Gastgewerbe

Foto: bertholdbrodersen / Pixabay

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten NGG haben sich nach langwierigen, schwierigen Verhandlungen auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt.

"In einer Zeit, in der auch unsere Mitarbeiter finanziell unter Druck stehen, sind wir an die Grenze des hoffentlich Machbaren gegangen. Der Abschluss berücksichtigt die sehr schwierige Balance zwischen einem erhöhten Entgelt und dem wirtschaftlich überhaupt Möglichen", so DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer, "denn die finanzielle Lage in unseren Betrieben ist spätestens nach Erhöhung der Mehrwertsteuer um zwölf Prozentpunkte extrem angespannt. Die monetären Belastungen nehmen dramatisch zu, zeitgleich wächst die Konsumzurückhaltung auf Seiten der Gäste."


Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern: "Was viele nicht wissen: Gastgewerbliche Betriebe sind besonders personalintensiv. Um auf denselben Umsatz wie der Einzelhandel zu kommen, benötigen wir sechs Mal so viele Mitarbeiter. Uns allen sollte aber dieser Beitrag in unserer so herzlichen Mensch-zu-Mensch-Branche mehr als wert sein." Zugleich versichert Geppert jedoch, dass die gebotenen Leistungen auch weiterhin jeden Cent wert seien: "Das bayerische Gastgewerbe hat sich seit jeher durch ein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis ausgezeichnet, und das wird auch weiterhin so sein. Schließlich wollen wir, dass sich auch künftig jeder einen Besuch im Wirtshaus leisten kann."

Die Ergebnisse des Tarifabschlusses

Die Entgelte im bayerischen Gastgewerbe werden ab dem 1. August 2024 um 4,9%, ab 1. April 2025 um 4,5% und ab 1. August 2025 um nochmals 4,9% bis 31. August 2026 steigen.

Bei den Auszubildenden werden die Ausbildungsvergütungen ab 1. August 2024 in den jeweiligen Ausbildungsjahren um 100 Euro, ab dem 1. April 2025 um weitere 30 Euro und ab 1. August 2025 um nochmals 30 Euro erhöht.

Hinzu kommt für die Beschäftigten als auch für die Auszubildenden eine Einmalzahlung für die Leermonate April bis Juli 2024 in Höhe von 400 Euro. Weiterhin erhalten die Auszubildenden das 29-Euro-Ticket für den ÖPNV sowie einen weiteren freien Tag vor den schriftlichen Prüfungen.

Die Arbeitgeberkommission hat sich zu diesem Abschluss entschlossen, obwohl sich das Gastgewerbe mitten in einer sehr schwierigen Zeit angesichts der immer noch spürbaren Nachwirkungen der Coronapandemie, extrem hoher Energie- und Einkaufskosten, der Mehrwertsteuererhöhung auf 19% sowie einer zunehmenden Konsumzurückhaltung befindet.

Geppert: "Durch den Tarifabschluss wird der Branche Planungssicherheit bis in den Herbst 2026 gegeben."

www.dehoga-bayern.de